Stand: 01.11.2023
1. Geltung
Für die gesamte Geschäftsbeziehung (Angebote, Lieferungen und Leistungen), auch für zukünftige Geschäfte zwischen MIGHTY MEDIA UG (nachstehend: MIGHTY) und dem Kunden, gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Vertrages jeweils gültigen Fassung.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, MIGHTY stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu. Dies gilt auch dann, wenn MIGHTY in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Vertragspartners vorbehaltlos Leistungen erbringt.
2. Vertragsschluss und Gegenstand
MIGHTY ist eine Media-Agentur mit Programmatic Trading Desk und die hier angebotenen Leistungen umfassen ebenfalls sämtliche Agenturleistungen im Bereich des Digitalen Marketings. Hierzu gehören insbesondere das gesamte Spektrum des Programmatic Advertisings, Media Trading, Social Media Advertising und SEA-Maßnahmen.
Soweit nicht anders vereinbart, erfolgen Angebote von MIGHTY freibleibend.
Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Angebotsbestätigung (auch per E-Mail) und Lieferung durch MIGHTY zustande.
Gegenstand des Vertrags sind die in dem jeweiligen Angebot von MIGHTY beschriebenen Leistungen. Soweit das Angebot einzelvertragliche Regelungen, insbesondere zu Leistungsinhalt, Preisen und Zahlungsbedingungen enthält, gehen diese den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
3. Leistungsänderungen
Sofern der Kunde Änderungen der Leistungen, des Leistungsumfangs oder der Vertragsdauer wünscht, wird er eine schriftliche Anfrage (auch per E-Mail) bei MIGHTY einreichen.
MIGHTY wird prüfen, welche Auswirkung die gewünschte Änderung insbesondere auf Leistungsumfang, Termine, Vertragsdauer oder Vergütungen haben wird und dem Kunden die Auswirkungen ggf. in einem Änderungsangebot darlegen.
Für das Zustandekommen einer Änderungsvereinbarung gilt Ziffer 3.2 entsprechend.
Änderungen werden, soweit nicht anders vereinbart, erst mit schriftlichem Zugang der Bestätigung durch MIGHTY für die Zukunft wirksam.
4. Media Budgets
Aufgrund externer Einflüsse kann eine exakte Erreichung der Budgetgrenze nicht immer gewährleistet werden. Daher kann das vereinbarte Media-Budget um bis zu +/- 5 Prozent über- oder unterschritten werden.
Bei Buchung von Medialeistung per I.O. (Insertion Order) angebotene Volumina wie Ad-Impressions und Clicks beruhen auf Erfahrungswerten und können ggfs. von Publishern in dem vorgesehenen Schaltungszeitraum nicht erbracht werden. In diesem Fall ist MIGHTY berechtigt, den Schaltungszeitraum bis zur Erfüllung der gebuchten Volumina zu verlängern und dabei auf vergleichbare Platzierungen auszuweichen, soweit die ursprünglich gebuchte Platzierung zum Ende des ursprünglich gebuchten Schaltungszeitraum nicht mehr verfügbar ist.
Angegebene Zielwerte wie Cost-per-Mille (CPM), Return-on-Adspend (ROA/KUR), Cost-per-Order (CPO), Cost-per-Lead (CPL) oder Cost-per-Click (CPC) unterliegen preislichen Schwankungen (aufgrund des Programmatischen Biet-Verfahrens oder Saisonaler Unterschiede) und können daher gegebenenfalls nicht gewährleistet werden.
5. Transaktionen & Tracking
Das Event bezeichnet den Erfolgsfall. Der Erfolgsfall ist gegeben, wenn der Internetnutzer auf der Website des Kunden wie vertraglich bestimmt interaktiv tätig wird (z.B. ein Kauf, die Bestellung eines Newsletters, das Ausfüllen eines Kontaktformulars o.ä.). Die Art des Tätigwerdens des Internetnutzers, die als Erfolgsfall gezählt wird, bestimmt sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen dem Kunden und MIGHTY. Die Zuordnung von Events zu Visits erfolgt über Cookies des Tracking Systems.
Ein Post-Click Event bezeichnet eine Transaktion, die bis 30 Tage ab dem Visit getätigt wird. Zwischen dem Kunden und MIGHTY kann im Einzelfall vertraglich auch eine hiervon abweichende Regelung getroffen werden.
Die Messung von abrechnungsrelevanten Daten auf der Kundenseite und die Auswertung von Werbemitteln (Bannern etc.) erfolgt über das Tracking System.
Soweit vertraglich bestimmt ist, dass der Kunde Reports mit abrechnungsrelevanten Daten nutzen kann bzw. MIGHTY in Abhängigkeit von der Anzahl der Transaktionen vergütet wird oder Kampagnen optimiert, so ist der Kunde verpflichtet, Tracking-Codes auf transaktionsrelevanten Seiten seiner Webseite (z.B. Bestellbestätigungsseite) einzubauen, um die Messung von Transaktionen des Nutzers zu ermöglichen.
Der Tracking-Code ist ein Bildlink auf ein 1-Pixel großes unsichtbares Bild. Beim Aufruf der Transaktionsbestätigungsseite wird dieser Bildlink abgerufen und die Transaktion registriert. Wird der erforderliche Tracking-Code durch den Kunden nicht oder fehlerhaft auf der Transaktionsbestätigungsseite eingebaut, verliert eine Vereinbarung über eine feste Vergütung pro Transaktion oder Bestellwert ihre Gültigkeit.
Ist eine transaktionsbezogene Erfolgskomponente vereinbart, so erhält MIGHTY bis zum Einbau eines funktionsfähigen Tracking-Codes oder der Vereinbarung eines neuen Abrechnungsmodells nach seiner Wahl ein Honorar in Höhe von 10 Prozent des verbrauchten Kampagnenbudgets oder das Honorar, das auf Grundlage der durchschnittlich gemessenen Transaktionen in einem vergleichbaren Zeitraum berechnet worden wäre.
Das Tracking System garantiert eine jährliche Verfügbarkeit ihres Auswertungs-Servers von 99 Prozent. Liegt die jährliche Verfügbarkeit unter 99 Prozent und werden hierdurch weniger Besucher auf die Seite des Kunden geleitet oder weniger Werbemittel ausgeliefert als von den jeweiligen Anbietern berechnet, werden dem Kunden nur die tatsächlich weitergeleiteten Visits oder ausgelieferten Werbemittel in Rechnung gestellt.
6. Pflichten des Kunden
Der Kunde wird sein Online-Angebot in Übereinstimmung mit gesetzlichen Vorschriften, insbesondere ggf. zum Verbraucherschutz und zum Datenschutz, gestalten.
Weiter darf das Online-Angebot auch keine Gewaltdarstellungen, sexuell eindeutige oder pornographische Inhalte oder diskriminierende Aussagen oder Darstellungen hinsichtlich Rasse, Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderung, sexueller Neigungen oder Alter enthalten oder auf solche Angebote verlinken.
Der Kunde verpflichtet sich, seine Website so zu gestalten, dass gewerbliche Schutzrechte oder das geistige Eigentum Dritter nicht verletzt werden.
Der Kunde wird keine konkurrierende oder mit den Leistungen von MIGHTY vergleichbare Online-Marketingmaßnahmen durchführen oder durch Dritte durchführen lassen, sofern diese Maßnahmen MIGHTY nicht vor Vertragsbeginn bekannt waren oder MIGHTY diesen Maßnahmen nachträglich schriftlich (auch per E-Mail oder Fax) ausdrücklich zugestimmt hat.
Der Kunde garantiert die Verfügbarkeit der von ihm betriebenen, zur Vertragserfüllung notwendigen Systeme. Im Falle eines die vertraglichen Vereinbarungen beeinträchtigenden Systemausfalls ist der Kunde verpflichtet, MIGHTY unverzüglich zu informieren. MIGHTY erhält bis zur Wiederinbetriebnahme eines funktionsfähigen Systems oder bis zur Vereinbarung eines neuen Abrechnungsmodells nach seiner Wahl ein Honorar in Höhe von 10 Prozent des verbrauchten Kampagnenbudgets oder das Honorar, das auf Grundlage der durchschnittlich gemessenen Transaktionen in einem vergleichbaren Zeitraum berechnet worden wäre.
MIGHTY ist zur Erreichung der bestmöglichen werblichen Verwendung berechtigt, aber nicht verpflichtet, Inhalte zu bearbeiten und umzugestalten.
7. Mitwirkungspflicht des Kunden
Zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Leistungen durch MIGHTY ist eine kooperative Zusammenarbeit mit dem Kunden erforderlich. Der Kunde ist deshalb verpflichtet, alle notwendigen Informationen, Unterlagen sowie etwa erforderliche Zugänge, die MIGHTY zur reibungslosen Erbringung der Leistungen benötigt, fristgerecht bereit zu stellen.
Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten insoweit trotz Aufforderung nicht nach, ist MIGHTY von der Leistungspflicht befreit. Leistet MIGHTY dennoch, stellt sie den dafür entstandenen Zusatzaufwand in Rechnung.
Der Kunde ist weiter verpflichtet, MIGHTY unaufgefordert und unverzüglich auf Umstände hinzuweisen, die für die Erbringung Leistungen durch MIGHTY relevant sein können und von denen der Kunde erkennen kann, dass sie MIGHTY unbekannt sind. Dies gilt insbesondere, wenn sich herausstellen sollte, dass einzelne Werbemaßnahmen von MIGHTY oder beauftragten Dritten aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder wegen der Verletzung von Rechten Dritter einzustellen sind oder geändert werden mü
Der Kunde wird fristgerecht von MIGHTY angeregte Änderungen auf seinen Internetseiten oder entsprechenden Diensten vornehmen, soweit dies zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Leistungen durch MIGHTY erforderlich ist und keine berechtigten Interessen des Kunden entgegenstehen.
MIGHTY ist berechtigt, Kampagnen offline zu stellen, wenn Dritte Unterlassungsansprüche wegen der verwendeten Inhalte gegen MIGHTY geltend machen oder sich im Nachhinein herausstellt, dass Inhalte gegen Ziff. 7.4 verstoßen.
8. Dienstleistungen Dritter
MIGHTY wird entsprechend der einzelvertraglichen Vereinbarung mit dem Kunden die Dienste oder Leistungen Dritter (z.B. Facebook) in Anspruch nehmen oder solche Leistungen an den Kunden vermitteln.
Im Rahmen der jeweiligen Zusammenarbeit wird MIGHTY Daten und Informationen des Kunden an den Dritten übermitteln, soweit dies zu Erreichung des Vertragszwecks geboten ist. Hierzu erklärt der Kunde bereits jetzt seine Zustimmung.
Bei der Zusammenarbeit mit Dritten gelten gegebenenfalls deren Vertragsbedingungen sowie die jeweils einzelvertraglich geschlossenen Vereinbarungen. Soweit sich durch Änderungen in den Bedingungen, im Leistungsumfang oder aufgrund vorzeitiger Beendigung der Dienstleistung des Dritten Auswirkungen auf den Leistungsumfang durch MIGHTY ergeben, wird MIGHTY den Kunden hierüber so früh wie möglich benachrichtigen. Die Parteien werden dann gemeinsam eine Anpassung des Leistungsumfangs vereinbaren, die dem ursprünglich verfolgten wirtschaftlichen Ziel beider Parteien am nächsten kommt.
MIGHTY übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass die Leistungen der Fremddienstleister, insbesondere Netzwerkdienstleistungen, stets unterbrechungs-, fehlerfrei und sicher vorhanden sind.
Soweit dies nicht ausdrücklich einzelvertraglich vereinbart wurde, hat MIGHTY keine Verpflichtung zur Überwachung der Fremddienstleister. Insbesondere ist MIGHTY nicht verpflichtet die Websites von Publishern auf rechtswidrige Inhalte zu prüfen und zu ü Insoweit hat MIGHTY Rechtsverstöße durch Dritte nicht zu vertreten.
9. Kampagnenunterbrechung und Freistellung
MIGHTY ist berechtigt Kampagnen mit sofortiger Wirkung zu unterbrechen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, wie z.B. offene Rechnungen, deren Zahlungsfristen um mehr als den doppelten Zeitraum überschritten sind.
MIGHTY kann eine Kampagne im Rahmen von technischen Anpassungen und Deployments auf der Website oder im Shop kurzfristig pausieren.
Die vollständige Kampagnenunterbrechung, ohne ein vertraglich vereinbartes Opt-Out, seitens des Kunden ist nur in Absprache und per expliziter Zustimmung durch MIGHTY umsetzbar. MIGHTY behält sich das Recht vor individuell nach Fall zu entscheiden.
10. Urheber-, Marken- und sonstige Schutzrechte
MIGHTY ist berechtigt, soweit einzelvertraglich nichts anderes vereinbart wurde,
(Firmen-)Namen, geschützte Marken- und Warenzeichen oder Logos des Kunden bei der Erbringung der Leistung zu verwenden.
MIGHTY ist auch berechtigt, den Kunden in Werbeunterlagen und auf der MIGHTY-Website als Referenz zu nennen und hierfür ggf. ein Logo des Kunden zu verwenden.
11. Vergütung & Zahlungsfristen
Die vom Kunden zu entrichtende Vergütung richtet sich nach den einzelvertraglich vereinbarten Preisen.
Die anfallende Vergütung ist zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zahlbar.
Sofern einzelvertraglich keine andere Zahlungsfrist vereinbart oder in der Rechnung keine längere Frist genannt, sind Rechnungen von MIGHTY innerhalb von 14 Tagen fällig. Eine Rechnungsstellung durch MIGHTY erfolgt im Voraus. MIGHTY behält sich vor, Rechnungen elektronisch zu versenden. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Tag des Geldeingangs entscheidend.
MIGHTY ist nicht verpflichtet, Kosten für Dienstleistungen Dritter vorab zu verauslagen.
Bei Verzug des Kunden mit Zahlungsverpflichtungen sowie bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden ist die MIGHTY berechtigt, auch während der Laufzeit des Vertrags die weitere Durchführung des Vertrages ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrags und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen, ohne dass hieraus dem Auftraggeber irgendwelche Ansprüche gegen MIGHTY erwachsen.
MIGHTY ist nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, Zinsen bei verspäteter Zahlung zuzüglich einer Mahngebühr zu berechnen, ab dem Datum der ersten Zahlung.
Der gesetzliche Zinssatz für verspätete Zahlungen beträgt derzeit 8,12% p.a.; die Mahngebühr beträgt € 40,00.
MIGHTY wird den Zinssatz für verspätete Zahlungen und Mahngebühren, ab dem Datum der ersten Zahlungsmeldung, für jeden Betrag, der bis zu Zahlungsfrist nicht bezahlt wurde, rückwirkend anwenden.
Darüber hinaus wird MIGHTY die im Zusammenhang mit der Strafverfolgung der noch offenen Zahlungen entstandenen Kosten (Inkassogebühren, Gerichtsvollzieher, etc.) beim Kunden entsprechend geltend machen.
12. Haftung
a. Haftung von MIGHTY
MIGHTY haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit uneingeschränkt, bei leichter Fahrlässigkeit jedoch nur, soweit der Schaden auf einer Verletzung vertragswesentlicher Pflichten beruht. Vertragswesentlich sind die Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
Sofern MIGHTY wegen fahrlässiger Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht haftet, ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt, d.h. auf den Schaden, den MIGHTY bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder
mit dessen Entstehen MIGHTY unter Berücksichtigung der Umstände, die MIGHTY bei Vertragsschluss bekannt waren bzw. die MIGHTY hätte kennen müssen, rechnen musste.
Die vorstehenden Haftungseinschränkungen gelten nicht für eine etwaige Haftung von MIGHTY wegen Personenschäden oder nach dem Produkthaftungsgesetz. Soweit die Haftung für MIGHTY ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die Haftung der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von MIGHTY.
b. Haftung des Kunden
Der Kunde stellt MIGHTY von jeglichen Ansprüchen frei, die Dritte gegen MIGHTY wegen der Verletzung ihrer Rechte oder wegen Rechtsverstößen auf Grund der vom Kunden zur Verfügung gestellten Angebote bzw. Inhalte geltend machen. Der Kunde übernimmt diesbezüglich auch die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung von MIGHTY einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten.
13. Vertragsdauer und Kündigung
Es gelten die einzelvertraglich vereinbarten Vertragslaufzeiten. Eine ordentliche Kündigung ist während dieser Zeit ausgeschlossen.
Sofern eine Vertragsdauer nicht bestimmt ist und ein Dauerschuldverhältnis kann der Vertrag beiderseits mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn – eine Partei schuldhaft gegen die ihr nach diesem Vertrag obliegenden Verpflichtungen verstößt und den Verstoß trotz Abmahnung mit angemessener Fristsetzung nicht innerhalb der gesetzten Frist beseitigt, – das Insolvenzverfahren über das Vermögen einer Partei eröffnet wird oder ein Insolvenzverfahren mangels Masse eingestellt wird.
Die Kündigung bedarf der Schriftform. Kündigungen per E-Mail oder Telefax wahren die Schriftform.
14. Datenschutz
Soweit die Vertragsparteien bei der Durchführung des Auftrags mit personenbezogenen Daten in Berührung kommen, sind die einschlägigen Vorschriften zum Datenschutz zu beachten. Der Kunde wird ausdrücklich auf die Bestimmungen des EU-DSGV hingewiesen. Die Vertragsparteien verarbeiten oder nutzen die personenbezogenen Daten ausschließlich im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung und sind insbesondere nicht berechtigt, personenbezogene Daten darüber hinaus zu nutzen oder an Dritte weiterzugeben.
15. Abtretung und Aufrechnung
Eine teilweise oder vollständige Übertragung der Rechte des Kunden aus dem Vertrag mit MIGHTY auf Dritte ist ausgeschlossen.
Zur Aufrechnung gegenüber MIGHTY ist der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Gegenforderungen berechtigt.
16. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
MIGHTY behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern.
Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird MIGHTY dem Kunden schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitteilen. Widerspricht der Kunde solchen Änderungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als vereinbart. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Kunde gesondert hingewiesen.
17. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Düsseldorf, sofern der Kunde Kaufmann ist. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.
Sollten einzelne dieser Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.